Baurecht: Corona-Pandemie als höhere Gewalt?
Die Corona-Pandemie hält uns alle im Atem, sowohl im privaten als auch im betrieblichen Bereich. Dies gilt auch für die Vielzahl von Baustellen, die derzeit bundesweit abgewickelt werden. So können Verzögerungen bei Lieferungen von Baumaterial, plötzlicher Ausfall von Arbeitnehmern und Nachunternehmern oder auch Zutrittsverbote zu erheblichen Unsicherheiten und Störungen bei der Durchführung von Bauverträgen führen. Inwieweit hier die Corona-Pandemie als höhere Gewalt einzuordnen ist und zu welchen Folgen das führt, ist im Einzelfall zu prüfen. Eine erste Entscheidungshilfe und eine Einschätzung, worauf es bei einer gegebenenfalls späteren rechtlichen Aufarbeitung ankommt, kann dabei dem aktuellen Erlass des Bundesministeriums des Inneren, Bau und Heimat vom 23.03.2020 zu bauvertraglichen Fragen in der Corona-Pandemie entnommen werden.
Dr. Thomas Brübach, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater