Antikorruptionsgesetz: Verfahren gegen Neurochirurgen wegen Vorteilsannahme
Am Landgericht Aurich beginnt am 05.11.2019 ein Prozess gegen einen Facharzt für Neurochirurgie. Die Anklage der Zentralstelle für Korruptionsstrafsachen bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück lautet auf Vorteilsannahme in 46 Fällen, Bestechlichkeit in 28 Fällen sowie Bestechung in 15 Fällen. Der Arzt soll in den Jahren 2011 bis 2015 von einer Medizinproduktefirma Zahlungen von über 100.000 EUR erhalten haben. Weil sich zeitgleich gezeigt hatte, dass die von dem Arzt eingesetzten Bandscheibenprothesen fehlerhaft waren (sie zerbröselten zwischen den Wirbeln der betroffenen Patienten), wurde der Arzt zusätzlich wegen Körperverletzung in 59 Fällen angeklagt.
Kristina Orth, Fachanwältin für Medizinrecht, Fachanwältin für Versicherungsrecht