Revision von MMV im Grundsatzstreit zur Faktorisierung (Umwandlung in Zeitgutschrift) und Feiertagszuschlägen zum Bundesarbeitsgericht erfolgreich
Mit Urteil vom 30.10.2019 hat das Bundesarbeitsgericht auf die von MMV geführte Revision, das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Das Bundesarbeitsgericht teilte dabei die Auffassung von MMV, dass nach den Bestimmungen des TV-L neben der durch Dienstvereinbarung zugelassenen Buchung der Zeit der tatsächlichen Inanspruchnahme innerhalb einer an einem Feiertag außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit angeordneten Rufbereitschaft auf das Arbeitszeitkonto ein erhöhter Feiertagszuschlag nicht gewährt und deshalb nicht zusätzlich faktorisiert werden kann.
Rudolf Krechel, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Verwaltungsfachwirt