Kassenärztliche Bundesvereinigung und Spitzenverband einigen sich über extrabudgetäre Vergütung der Vertragsärzte
Seit dem 11.05.2019 können Ärzte Untersuchungen und Behandlungen von Patienten, deren Termine über die Terminservicestellen oder aber den Hausarzt vermittelt wurden, extrabudgetär abrechnen. Laut Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erhalten Ärzte zusätzlich zeitgestaffelte Zuschläge auf die jeweilige Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale von 20, 30 und 50 %. Einen Zuschlag von 50 % gibt es außerdem für den so genannten „TSS-Aktufall“, also einen Termin innerhalb von 24 Stunden nach Ersteinschätzungsverfahren über die 116117.
Kristina Orth, Fachanwältin für Medizinrecht, Fachanwältin für Versicherungsrecht