Anspruch auf Schadenersatz für Angehörige wegen seelischer Leiden
Der Bundesgerichtshof hat mit nun veröffentlichtem Urteil vom 21.05.2019 (Az. VI ZR 299/17) entschieden, dass Menschen, die wegen des kritischen Gesundheitszustands eines nahen Angehörigen nach einem Behandlungsfehler psychisch erkranken, ebenso einen Anspruch auf Schadenersatz haben können. In dem zu entscheidenden Fall hatte eine Ehefrau geklagt, nachdem bei ihrem Ehemann Komplikationen nach einer Darmspiegelung aufgetreten waren. Der Ehemann habe mehrere Wochen in akuter Lebensgefahr geschwebt, sie selbst habe deshalb Depressionen und Angstzustände entwickelt. Dem Ehemann wurden aufgrund festgestellter Behandlungsfehler von dem Versicherer der Klinik bereits 90.000,00 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, den Anspruch der Ehefrau lehnte das Oberlandesgericht Köln jedoch ab. Der Bundesgerichtshof schloss sich der Auffassung des Senats des Oberlandesgerichts Köln nicht an und hält einen Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes auch an die Ehefrau nicht für ausgeschlossen. Der Bundesgerichtshof verwies den Rechtsstreit zurück an das Oberlandesgericht, welches nun erneut verhandeln und prüfen muss, ob der besonders schlechte Zustand des Ehemanns tatsächlich die Ursache der psychischen Erkrankung der Ehefrau war.
Kristina Orth, Fachanwältin für Medizinrecht, Fachanwältin für Versicherungsrecht