MMV wehrt die Klage des Prinzen von Preußen auf Grundbuchberichtigung ab und streitet erfolgreich für den Verbleib der Burg Rheinfels im Eigentum der Stadt St. Goar

Rechtsanwältin Esther Brandhorst und Rechtsanwalt Georg Brenner für die Stadt St. Goar. 

Am 25.06. im Generalanzeiger: Der Prinz von Preußen hat das Land Rheinland-Pfalz, die Stadt St. Goar und das Burghotel verklagt. Die Burg Rheinfels war seit dem 19. Jahrhundert im Besitz des Hauses Hohenzollern. 1924 wurde die Stadt St. Goar Eigentümerin, mit der Auflage, das riesige Gemäuer aus dem Mittelalter nicht zu verkaufen. 1998 schloss sie mit dem Hotel neben der Burgruine einen Erbpachtvertrag für 99 Jahre - mit der Option auf eine ebenso lange Verlängerung. Der Hohenzollern-Chef argumentiert, dieser Vertrag komme einem Verkauf gleich - der eigentlich untersagt sei. Derzeit sind baufällige Teile für Besucher ohne Führung gesperrt. Das Gemäuer ist im 13. Jahrhundert erbaut und Ende des 18. Jahrhunderts von französischen Revolutionstruppen gesprengt worden.

Das Gericht urteilt, die Burgruine sei nach dem Untergang des Kaiserreichs als "gebundenes Sondervermögen" und somit nicht als Privatvermögen der Hohenzollern-Familie an die damalige preußische Krongutsverwaltung gegangen. Nur diese habe damit bei der Übertragung der Burg Rheinfels auf die Stadt St. Goar ein Rücktrittsrecht bei Verstößen gegen den Denkmalschutz oder einem Verkauf bekommen, um die Ruine als Kulturdenkmal zu erhalten. Damit hätte die Burg nicht wieder in die Hände der Hohenzollern-Familie, sondern allenfalls in das Eigentum des preußischen Staats fallen können. Dessen Rechtsnachfolger ist in diesem Fall das Land Rheinland-Pfalz.

Der rheinland-pfälzische Kulturminister Konrad Wolf (SPD) betont nach dem Urteil in Mainz: "Dies ist eine sehr gute Nachricht für die Stadt St. Goar, für die Kulturlandschaft in Rheinland-Pfalz sowie für das gesamte Obere Mittelrheintal - auch mit Blick auf die dort geplante Bundesgartenschau (Buga) 2029". Der scheidende St. Goarer Stadtbürgermeister Horst Vogt (CDU) erklärt, Kommune, Land und Hotel hätten hier Millionen investiert - und die Hohenzollern zumindest vorläufig keinen Erfolg "mit ihrem Beutezug".

Hohenzollern-Anwalt Markus Hennig sagt dazu in Berlin: "Wir schauen uns die Urteilsbegründung genau an und entscheiden dann, ob wir in die Berufung gehen." Ein jahrelanger Rechtsstreit? Der Vorsitzende Richter Stumm hat in der mündlichen Verhandlung im Mai das Thema als geeignet erachtet, "nicht nur zwei, sondern sogar drei Instanzen zu beschäftigen". Oder doch eine außergerichtliche Einigung? Hennig sagt auch: "Unabhängig vom weiteren Instanzenzug sollten beide Parteien eine Gesprächsebene aufrechterhalten und vielleicht zu einer einvernehmlichen Lösung beitragen."

Und fügt ohne weitere Erklärungen einen interessanten Satz hinzu: "Dies umso mehr, als dass sich in den historischen Archiven jüngst neue und entscheidungserhebliche Informationen gefunden haben." (Quelle: dpa)

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