10.000 Euro Schadensersatz für Patientin! Ist die Einwilligung einer Patientin gültig, wenn sie zu einer OP regelrecht überredet werden musste?
Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 16.01.2019 (5 U 29/17) entschieden, dass ein Krankenhaus verpflichtet sein kann, sich zu vergewissern, ob die in einer schwierigen Situation erteilte Einwilligung in eine Operation nach wie vor dem freien Willen des Patienten entspricht. Dies gilt nach Ansicht des Senats jedenfalls dann, wenn eine Patientin sich beim ärztlichen Aufklärungsgespräch ausgesprochen skeptisch und „regelrecht widerspenstig“ gegenüber der von den Ärzten für notwendig gehaltenen Operation gezeigt hatte und nur mit einiger Mühe hiervon überzeugt werden konnte. Die verklagte Klinik, die die Operation der Patientin sodann kurzfristig um mehrere Stunden nach vorne verschoben hatte, hätte sich in dieser Situation vom Fortbestand der Einwilligung vergewissern müssen. Da dies unterblieben war, sprach der Senat der klagenden Patientin wegen der Operationsfolgen ein Schmerzensgeld i.H.v. 10.000 Euro zu.
Kristina Orth, Fachanwältin für Medizinrecht, Fachanwältin für Versicherungsrecht