Kein Versicherungsschutz, wenn Wasser wegen mangelhafter Andichtungen in den Boden eindringt
Das Oberlandesgericht Schleswig hat mit nun veröffentlichtem Beschluss vom 18.07.2018 (16 U 20/18) entschieden, dass kein versicherter Leitungswasserschaden vorliegt, wenn in der Spülküche einer Großküche anfallendes Brauch-, Spritz- und Reinigungswasser auf den Boden gelangt und von dort infolge mangelhafter Andichtungen der Ablaufrinnen in den Fußbodenaufbau eindringt. Denn ein vollständig gefliester oder sonst wasserdicht gestalteter Raum könne nicht als eine mit dem Rohrsystem verbundene Einrichtung angesehen werden, so der erkennende Senat. Die Klage der Betreiberin eines Krankenhauses gegen den Versicherer auf Zahlung von Versicherungsleistungen aus einer Industrie-Sachversicherung blieb daher erfolglos.
Kristina Orth, Fachanwältin für Medizinrecht, Fachanwältin für Versicherungsrecht