Das neue Bauvertragsrecht 2018! Was Sie für die Praxis beachten müssen!
Ab dem 01.01.2018 wird es ein neues gesetzliches Bauvertragsrecht geben. Der Gesetzgeber hat den Vorschriften des Werkvertrags im BGB eine völlig neue Struktur gegeben. Wie seit langem gefordert wird es ein speziell auf Bauverträge zugeschnittenes neues Vertragsrecht geben. Zudem gibt es in neuen eigenständigen Kapiteln weitere besondere Regelungen für Verbraucherbauverträge, Architekten- und Ingenieurverträge und Bauträgerverträge. Schließlich wurde die kaufrechtliche Mängelhaftung bei der Lieferung von Baustoffen geändert.
Wir sagen Ihnen am 9. und 10. November 2017 in einer Seminarveranstaltung, was Sie künftig in der Praxis beachten müssen und stellen Ihnen die neuen Regelungen anschaulich anhand von Beispielsfällen vor. Darüber hinaus geben wir einen Ausblick, welche Auswirkungen die neuen Regelungen auf die bisherige Vertragspraxis, in der oftmals die VOB zugrunde gelegt wird, haben können.
Mehr Informationen oder ein Anmeldeformular erhalten Sie bei: Daniela Funke, 0261/88446-46