Whistleblowing: Handlungsbedarf für Unternehmen
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein wichtiger Bestandteil der Compliance-Strategie für Unternehmen, um Regelverstöße und Missstände aufzudecken und zu beheben.
Im Jahr 2019 einigte sich die Europäische Union auf eine Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern, sogenannten Whistleblowern. Durch die Richtlinie werden in allen Unionsmitgliedstaaten einheitliche Standards zur Meldung von Missständen und zum Schutz der Meldenden vorgeschrieben. Bislang existierte in den meisten EU-Staaten, so auch in Deutschland, kein umfangreiches, einheitliches Hinweisgeberschutzsystem. In der Vergangenheit war es deshalb immer wieder zu Fällen gekommen, in denen Hinweisgeber Nachteile oder Repressalien erlitten. In Sorge davor, sahen viele Insider von einer entsprechenden Meldung ab.
Mit der EU-Whistleblower- Richtlinie werden nun einheitliche Standards verpflichtend. Eigentlich hätte die Richtlinie bereits bis Ende 2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Allerdings verweigerte der Bundesrat dem Hinweisgeberschutzgesetz „HinSchG“ zunächst seine Zustimmung. Im Vermittlungsausschuss konnte nun im Mai ein Kompromiss gefunden werden, so dass das Gesetz am 2. Juli in Kraft treten kann.
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