Nicht gewährte Urlaubstage im bestehenden Arbeitsverhältnis führen nicht zu Schadensersatz in Geld
Hat ein Arbeitgeber den vom Arbeitnehmer rechtzeitig verlangten Urlaub nicht gewährt, so kann der Arbeitnehmer anstelle des ursprünglichen Urlaubsanspruchs Schadensersatz vom Arbeitgeber verlangen.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.05.2017 – 9 AZR 572/16 – entschieden, dass dieser Schadensersatzanspruch die Einräumung eines Anspruchs auf Ersatzurlaub zum Gegenstand hat und nicht die Zahlung einer Geldsumme.
Dieser Ersatzurlaubsanspruch richtet sich was die Inanspruchnahme und die Abgeltung des Ersatzurlaubs angeht, nach den Bestimmungen für den verfallenen Urlaubsanspruch. Ausgenommen ist nur das Fristenregime. Ein Abgeltungsanspruch entsteht nach § 7 Abs. 4 BUrlG somit erst mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, soweit der Ersatzurlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann.
Felix Nietsch LL.M., Fachanwalt für Arbeitsrecht