Auch Strafrichter sollten rechnen können – Additionsfehler und ihre Folgen
Im Steuerstrafverfahren ist die Höhe des festgestellten Steuerausfalles für den Fiskus ein wesentlicher Gesichtspunkt für die Bemessung der Rechtsfolge. Mit Beschluss vom 11. Mai 2017 hat der BGH (Az. 1 StR 599/16) deshalb das Urteil eines Landgerichtes im Strafausspruch aufgehoben, weil den Urteilsgründen ein Additionsfehler zu entnehmen war, welcher zu einem um etwa 80.000 € zu hohen Steuerschaden geführt hatte. Es ließ sich somit nicht ausschließen, dass die Strafkammer bei richtiger Berechnung der verkürzten Steuern zu einer milderen Strafe gelangt wäre.
André Neumann, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht, Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)