Ausnahmebestände für Forschung und Lehre bei der EK Unico
Ziele und Inhalte:
ls öffentlicher Auftraggeber ist man dem nationalen und europäischen Vergaberecht unterworfen sowie auch die Zuwendungsempfänger
Daher ist es notwendig die Bedürfnisse der Forschenden und Lehrenden in Einklang mit dem Vergaberecht zu bringen
Die ständigen Weiterentwicklungen im Vergaberecht müssen in den Ausschreibungsprozess mit eingebunden werden
Aufzeigen von bestehenden Flexibilitäten bei der Vergabe von Leistungen
Erläuterung von Ausnahmeregelungen
Erklärung der Schnittstelle zwischen Vergabe- und Zuwendungsrecht
Aufzeigen der „schweren Vergabefehler“, bei denen Rückzahlung der Fördermittel droht
Ihr Referent ist Martin Schumm, LL.M.
Mehr Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier.