KI-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht

KI-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht

Heute, am 12.07.2024, wurde die lange erwartete Verordnung (EU) 2024/1689 (sog. „KI-Verordnung“, engl. „AI-Act“) im Amtsblatt der EU veröffentlicht, wodurch eine Vielzahl von Anwendungsfristen inganggesetzt wurden (vgl. Art. 113 KI-VO). Die allgemeine Geltung beginnt am 02.08.2026, aber es gibt bedeutende Ausnahmen, bevor die Verordnung am 02.08.2027 vollständig gilt:

ab 02.02.2025: Anwendung der Regelungen zur „KI-Kompetenz“ und zu „Verbotenen Praktiken im KI-Bereich“

ab 02.08.2025: Anwendung der Regelungen zu „Notifizierende Behörden“, KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten, Sanktionen, Vertraulichkeit (mit Ausnahme der Regelungen zu Hochrisiko KI).

Der erste Geltungsbereich der beiden Ausnahmen betrifft die „KI-Kompetenz“, mithin eine Schulungspflicht, damit allen einschlägigen Akteuren der KI-Wertschöpfungskette die Kenntnisse vermittelt werden, die erforderlich sind, um die angemessene Einhaltung und die ordnungsgemäße Durchsetzung der Verordnung sicherzustellen. Dies betrifft daher Anbieter und Betreiber von KI-Systemen gleichermaßen wie Personen, welche mit der Entwicklung, dem Betrieb und der Verwendung von KI befasst sind.

Hierfür ist demzufolge nur noch wenig Zeit, um einen sicheren Umgang zu lernen bzw. die betroffenen Mitarbeiter hierfür zu schulen. Wir werden zeitnah ein entsprechendes Angebot zur Vermittlung der erforderlichen „KI-Kompetenz“ für Ihre Mitarbeiter erstellen und Sie über unsere gewohnten Kanäle benachrichtigen. Bei Interesse und für weitere Informationen hierzu, kontaktieren sie bitte Rechtsanwalt Klemens M. Hellmann LL.M. unter k.hellmann@mmv-recht.de