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MMV setzt Verbleib im Kommunalen Entschuldungsfonds (KEF RP) durch!

Mit aktuellem Urteil vom 15.01.2025 hat das Verwaltungsgericht Koblenz einer von MMV für den Landkreis Mayen-Koblenz geführten Klage stattgegeben. Der Landkreis nimmt seit 2012 am Kommunalen Entschuldungsfonds des Landes teil. Das Land hatte angenommen, diese Teilnahme sei mit dem Jahr 2021 wegen Erreichens der Entschuldungsziele vorzeitig geendet, weshalb auch beantragte Zuwendungen zur Entschuldung für 2022 und 2023 in Höhe von mehr als 5,17 Mio. Euro abgelehnt wurden.

Dem folgte das Verwaltungsgericht, das die Berufung gegen die Entscheidung zuließ, nicht. Der Konsolidierungsvertrag als Grundlage der Programmteilnahme sah schließlich vor, dass der Landkreis ausnahmsweise dann nicht aus dem KEF RP ausscheidet, wenn nach dem erstmaligen Erreichen des Verschuldungszieles ein unmittelbarer Wiederanstieg der Liquiditätskreditverschuldung absehbar ist. Hier stiegen beim Landkreis die Liquiditätskredite nach einem kurzzeitigen Absinken unter die Zielmarke in 2021 schon im Folgejahr 2022 wieder und frühzeitig absehbar deutlich an - getrieben durch die Neuausschreibung von in den ÖPNV integrierten Schülerverkehrsdiensten als landesgesetzlicher Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung (§ 69 SchulG).

Das Verwaltungsgericht gab der von MMV für den Landkreis geführten Klage statt und sah keine Grundlage für die vom Land geforderten strengen Voraussetzungen eines Verbleibs im KEF RP trotz erstmaliger Zielerreichung. Der KEF RP sei auf nachhaltige Entschuldung gerichtet und die war beim Landkreis Mayen-Koblenz 2021 nicht erreicht. Der zeitlich-prognostisch absehbare Wiederanstieg der Liquiditätskredite reichte demnach für den Verbleib aus. Konsequenterweise hob das Gericht die landesseitige Feststellung der vorzeitigen Beendigung des KEF-Konsolidierungsvertrages auf und verpflichtete das Land, dem Landkreis die abgelehnten KEF-Zuwendungen für 2022 und 2023 in Höhe von 5.173.410 EUR zuzüglich Zinsen zu bewilligen.

MMV vertritt Kommunen regelmäßig bei der Durchsetzung von Förderansprüchen und auch in ihrem Einsatz für eine bessere Finanzausstattung. Ihr Ansprechpartner in dem Zusammenhang: Dr. Michael Faber, Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Link zur gerichtlichen Pressemitteilung: Link 

Link zur Pressemitteilung des Landkreises Mayen-Koblenz: Link