Erbrecht, Familienrecht, Vermögensnachfolge
Wir verfügen über eine jahrzehntelange Erfahrung bei der Beratung und Gestaltung von Vermögensnachfolgesituationen sowie bei der Abwicklung von Erbfällen.
Wir bieten Ihnen sowohl die rechtliche als auch die steuerliche Beratung aus einer Hand.
Erbrechtliche Fallgestaltungen sind vielfältig. Sie betreffen sowohl den privaten wie den unternehmerischen Bereich. Sei es bei der Bewältigung eines Erbfalls als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter, sei es bei der vorsorgenden Gestaltung Ihrer eigenen Erbfolge (nicht nur, aber insbesondere) bei unternehmerischen Vermögen: Hier bedarf es kompetenter und vorausschauender Beratung und Vertretung in einem schwierigen und gerade bei der Verzahnung mit gesellschafts- und steuerrechtlichen Sachverhalten hochkomplexen Rechtgebiet.
- Als Erbe können Sie erheblichen Risiken ausgesetzt sein. Sie haften für Nachlassverbindlichkeiten, die Sie bei der Annahme der Erbschaft vielleicht gar nicht kennen. Sie müssen steuerliche Verpflichtungen erfüllen. Die Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses einer Miterbengemeinschaft kann sich nicht nur in der Sache selbst schwierig, sondern auch ausgesprochen konfrontativ gestalten.
- Als enterbtes Kind oder enterbter Ehegatte können Sie Pflichtteils- und ggf. auch Unterhaltsansprüche gegen den Erben geltend machen. Hierfür müssen Sie sich Informationen beschaffen und diese Informationen auch bewerten können.
- Die Testamentsgestaltung muss vielfältige Fragestellungen berücksichtigen. Mit der Einsetzung eines Erben ist es nicht getan. Der Erbfall muss, um unnötige Belastungen der Erben zu vermeiden, steueroptimiert gestaltet werden. Bei mehreren Erben gilt es, Konfliktpotentiale vorauszusehen und zu minimieren.
- Insbesondere für Unternehmer müssen Alternativen bei der Vermögensnachfolge ausgearbeitet werden. Dabei geht es – Stichwort vorweggenommene Erbfolge – nicht nur um die mehrfache Ausnutzung steuerlicher Freibeträge, sondern um die gesellschafts- und steuerrechtliche Implementierung eines Nachfolgekonzepts, das vielfältigen Gesichtspunkten (geeigneter Nachfolger, geordnete Übergabe, Wahrung der Unternehmenskontinuität, Versorgungsaspekte) Rechnung tragen muss.