Öffentliche Hand und deren Unternehmen
Aufgrund unserer umfassenden verwaltungs- und wirtschaftsrechtlichen Expertise stehen wir allen Stellen der öffentlichen Verwaltung und ihren Beteiligungsunternehmen in allen Lebenslagen mit Rat und Tat zur Seite. Dies umfasst in allen Fällen auch die Vertretung vor sämtlichen nationalen Gerichten, dem EuG und dem EuGH.
- Kommunen profitieren von unserer Erfahrung im Kommunalrecht und Kommunalhaushaltsrecht ebenso wie im Bereich der Abgaben, etwa Erschließungs- und Ausbaubeiträgen sowie leitungsgebundenen Gebühren und Beiträgen.
- Planungsträger unterstützen und beraten wir bei allen planungsrechtlichen Fragestellungen, sowohl in der Bauleitplanung, als auch bei der Planung von Infrastrukturvorhaben und im Bereich der Planfeststellungsverfahren
- Im Recht der öffentlichen Wirtschaft beraten wir Städte und Gemeinden bei Gründung und Veränderung sowie im Tagesgeschäft ihrer Eigenbetriebe, Zweckverbände, Anstalten und auch privatrechtlichen Gesellschaften.
- Im Personenbeförderungsrecht sind wir gleichermaßen Ansprechpartner der zuständigen Behörden/Aufgabenträger, wie auch der Verkehrsunternehmen.
- Die Kernverwaltung profitiert von unserer vielseitigen Erfahrung etwa im Polizei- und Ordnungsrecht, Gewerbe-, Gaststätten- und Handwerksrecht, Staatshaftungsrecht, Denkmalschutz sowie im öffentlichen Dienst-, Disziplinar- und Beamtenrecht.
- Für die zunehmenden datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Verwaltungstätigkeit finden wir eine tragfähige Lösung.
Ansprechpartner
In der Praxisgruppe Öffentliche Hand und deren Unternehmen sind alle unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte mit fachlichem Bezug interdisziplinär organisiert. Sie verfügen alle über nachgewiesene rechtliche Expertise und vertiefte Kenntnisse der verwaltungsmäßigen und wirtschaftlichen Besonderheiten in dem Beratungsfeld. Die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Fachrichtungen erlaubt eine Projektbegleitung „aus einer Hand“.
Um Ihren Interessen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten gerecht zu werden, arbeiten wir nach Bedarf auch mit unserem Netzwerk von externen Fachberatern und –gutachtern zusammen. Im Streitfalle vertreten wir Sie in allen gerichtlichen Verfahren einschließlich der Verfahren vor dem EuGH.