Rechtsweg
Icon Vergaberecht, Fördermittel, EU-Beihilfen

Vergaberecht, Fördermittel, EU-Beihilfen

Drei Rechtsgebiete an der Schnittstelle zwischen öffentlichen Haushalten und privater Wirtschaft:  

Das Vergaberecht reguliert und strukturiert die Leistungsbeschaffung der öffentlichen Hand, die ihre Aufträge in transparenten Verfahren unter Gleichbehandlung der teilnehmenden Unternehmen vergeben muss. Diese rechtlich regulierten Beschaffungsprozesse finden auch außerhalb der öffentlichen Verwaltung Anwendung, wenn private Unternehmen eine öffentliche Förderung erhalten. Im Rahmen unseres seit Jahren bewährten Vergabemanagement-Ansatzes bieten wir zuverlässige Beratung bis hin zur vollständigen administrativen Abwicklung und Dokumentation Ihrer Vergabeverfahren. Auf konzeptioneller Ebene prüfen wir für öffentliche Auftraggeber Ausschreibungspflichten und entwickeln vergabefreie Gestaltungen, wo dies möglich ist.

Leistungsportfolio Vergaberecht

  • Prüfung von Ausschreibungspflichten hinsichtlich öffentlicher Aufträge, Dienstleistungskonzessionen und Baukonzessionen (Öffentliche Auftraggeber, Empfänger öffentlicher Zuwendungen)
  • Bewertung von Rechtsrisiken
  • Ausschreibungsfreie Gestaltungen (bspw. In-House-Vergabe, interkommunale Kooperationen)
  • Gestaltung von Vertrags- und Ausschreibungsunterlagen in Kooperation mit unseren Experten im Vertragsrecht und privaten Baurecht
  • Erstellung der öffentlichen Bekanntmachung
  • Management der Bieterfragen, Entwurf von Antworten
  • Rüge im Vergabeverfahren
  • Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer
  • Beschwerdeverfahren bei den Vergabesenaten
  • Vergabe-Compliance
  • Erstellung und Überprüfung interner Beschaffungs-Regelwerke

Öffentliche Fördermittel dürfen nur nach den Vorgaben der Haushaltsordnungen und der jeweiligen Zuwendungsbescheide zweckentsprechend verwendet werden. Hierzu zählt neben den allgemeinen Zweckbindungen auch die Anwendung des Vergaberechts. Unsere Kernkompetenzen liegen hier in der Beratung und Vertretung von Zuwendungsempfängern bei der rechtskonformen Fördermittelverwendung. Kommt es bereits zu einer Fördermittelrückforderung, beraten und vertreten wir sowohl außergerichtlich wie gerichtlich. Zuwendungsgeber unterstützen wir bei der Gestaltung ihrer Förderung sowie bei der Durchsetzung ihrer Rückforderungsansprüche vor Zivil-und Verwaltungsgerichten.

Leistungsportfolio Fördermittel

  • Gestaltung von Förderbescheiden
  • Beratung zur rechtskonformen Verwendung von Fördermitteln
    • Pflicht zur Anwendung des Vergaberechts
    • Zweckentsprechende Verwendung
      • Mietbindung
      • Auflagen
      • Verwendungsnachweis
  • Beratung und Vertretung im Vorfeld von und während Rückforderungsverfahren
  • Gerichtliche Vertretung vor den Zivil- und Verwaltungsgerichten

Das EU-rechtliche Verbot staatlicher Beihilfen soll den EU-Binnenmarkt vor Wettbewerbsverzerrungen durch Subventionen der öffentlichen Hand schützen. Dies betrifft längst nicht nur Großprojekte, wie Nürburgring, Flughafen Hahn oder die Tierkörperbeseitigung. Auch im Kernbereich der kommunalen Haushaltsführung und insbesondere in den finanziellen Beziehungen zu öffentlichen Unternehmen stellen die Brüsseler Vorgaben weitreichende Anforderungen, die von den öffentlichen Stellen unmittelbar zu beachten sind. Verstöße werden von der EU-Kommission rigoros geahndet und können zudem zur Nichtigkeit von abgeschlossenen Verträgen führen. Hier bestehen erhebliche Haftungsrisiken. Unsere Experten beraten sowohl sämtliche Ebenen der öffentlichen Hand, als auch öffentliche und private Unternehmen in sämtlichen Fragen des EU-Beihilfenrechts.

Leistungsportfolio EU-Beihilfenrecht 

  • Beihilfenrechtskonforme Finanzierung von öffentlichen Unternehmen
  • Infrastrukturfinanzierung (bspw. Bäder, Breitband, Tourismusinfrastruktur)
  • Allgemeiner Beihilfen-Check
  • Beihilfen im kommunalen Konzern
  • Bürgschaften und Darlehen von öffentlichen Stellen
  • Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI)
  • Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
  • Betrauungsakt
  • Zuschüsse an private Unternehmer
  • KMU-Förderung
  • Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)
  • Beihilfen-Monitoring
  • Beihilfen in der Insolvenz

Ansprechpartner

In der Praxisgruppe Vergaberecht, Fördermittelrecht und EU-Beihilfen bündeln wir unsere Expertise an der Schnittstelle von öffentlicher Hand zu privater Wirtschaft. Die Mitglieder der Praxisgruppe verfügen über nachgewiesene rechtliche Expertise und vertiefte Kenntnisse der wirtschaftlichen Besonderheiten in diesem Beratungsfeld. Die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Fachrichtungen erlaubt eine Projektbegleitung „aus einer Hand“.

Um Ihren Interessen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten gerecht zu werden, arbeiten wir nach Bedarf auch mit unserem Netzwerk von externen Fachberatern und –gutachtern zusammen. Im Streitfalle vertreten wir Sie in allen gerichtlichen Verfahren einschließlich der Verfahren vor dem EuGH.

Mehr zum Thema "Wie Bürgermeister und Geschäftsführer erfolgreich gegen die Rückforderung von Fördermitteln vorgehen." erfahren Sie hier