Datenschutz, IT und Geistiges Eigentum (IP)
Datenschutz & Compliance
- Datenschutz
- Daten- und Informationssicherheit
- Verteidigungsstrategien im IT-Angriffsfall
- Compliance
- Managementsysteme
- Bußgeldprävention und Bußgeldverfahren
- Digitalisierung
- Whistleblowing
Informationstechnologie
- Software/Applikationen („Apps“)
- Lizenzierungsstrategien und -verträge
- Auslagerung und Verlagerung von Leistungen im Bereich IT-, Cloud- und Geschäftsprozesse
- E-Commerce
- Entwicklung rechtssicherer Modelle zur Verwertung und Bezahlung
- Digitale Gesundheit, Medizintechnik und Medizinprodukte-Lizenzierung
- Recht technischer Infrastrukturen
- Einkaufs- und Lieferbeziehungen mit Entwicklungsaspekten / strategische Entwicklungspartnerschaften
Geistiges Eigentum (Intellectual Property)
- Know-how-Schutz gemäß Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG)
- Markenschutz (nationale, internationale und Unionsmarkenanmeldungen)
- Musterschutz (Designanmeldungen)
- Patente und Gebrauchsmuster
- Hinterlegung von urheberrechtlich geschütztem Material
- Digitales Marketing und Marketingtechnologien
- Medienrecht (eigene Außendarstellung des Unternehmens und Bewertungen Dritter)
- Abwehr von Rufausbeutung und anderen gezielten Behinderungen im Wettbewerb
UNSER BERATUNGSANGEBOT IM DATENSCHUTZRECHT
Mit der DSGVO ist das Bewusstsein für Datenschutz und Informationssicherheit deutlich gestiegen und damit zugleich der Bedarf an kompetenter Beratung durch einen in Fragen des Datenschutzes qualifizierten Anwalt.
Unternehmen und öffentliche Institutionen können es sich nicht mehr erlauben, das Datenschutzrecht zu vernachlässigen. Zugleich bleibt aber häufig Verunsicherung gerade mit Blick auf die Bestellung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten, DSGVO-konformes Marketing oder eine DSGVO-konforme Homepage, die gestärkten Rechte der Betroffenen, den richtigen Umgang mit dem Kunden- und Beschäftigtenschutz, drohende Abmahnungen und hohe DSGVO-Bußgelder.
Neben (und teils in Überschneidung mit) dem Datenschutz treiben die Begriffe „Cookies", „Industrie 4.0", „Internet der Dinge", „Cloud" und allgemeine Fragen der Digitalisierung Unternehmen um.
Insbesondere von den Aufsichtsbehörden verhängte Bußgelder führen dazu, dass das Datenschutzrecht nunmehr auch als wichtiger Bestandteil eines funktionierenden Compliance Management Systems wahrgenommen wird. International wurden bereits Bußgelder in dreistelliger Millionenhöhe verhängt, auch in Deutschland sind Bußgelder im zweistelligen Millionenbereich keine Seltenheit mehr.
Unsere Rechtsanwälte sind Ihre verlässlichen Partner in allen Fragen des Datenschutzes. Wir beraten Unternehmen, öffentliche Institutionen sowie Datenschutzbeauftragte zuverlässig und praxisorientiert, führen Audits durch und implementieren datenschutzrechtliche Vorgaben. Sollte es doch einmal zu einem behördlichen und/oder gerichtlichen Verfahren kommen, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte kompetent zur Seite. Wir sind insbesondere darauf spezialisiert, Bußgeldverfahren vor Aufsichtsbehörden zu führen und Bußgelder abzuwehren.
UNSER BERATUNGSANGEBOT ZU COMPLIANCE
Hinter dem Begriff „Compliance" verbirgt sich ein strukturierter Aufbau von internen Regeln und Richtlinien, um durch eine funktionierende Organisation steuer-, straf- und zivilrechtliche Risiken für das Unternehmen und seine Organe (z.B. Vorstand, Geschäftsführer) reduzieren oder Bußgelder gegen Unternehmen, sog. Verbandssanktionen, zumindest mindern zu können. Auch kann ein Unternehmen bei Compliance Verstößen schnell an Reputation verlieren. Ein vorhandenes Compliance Management stellt außerdem vielfach einen Wettbewerbsvorteil, z.B. bei öffentlichen Auftraggebern, dar.
Wir beraten in sämtlichen Fragen rund um das Thema Compliance. Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht, insbesondere im Bereich Corporate Governance, aus datenschutzrechtlicher, steuerlicher und strafrechtlicher Perspektive. So können wir effektive und auf Sie ausgerichtete Compliance Management Systeme implementieren, um bereits präventiv Verstöße vermeiden zu können.
Sollte es zu Verdachtsfällen kommen (z. B. dass Mitarbeiter in Wahrnehmung ihrer Aufgaben rechtswidrig gehandelt haben), helfen wir Ihnen bei internen Untersuchungen (sog. Internal Investigations), Verstöße aufzuklären, abzustellen und daraus zweckmäßige Konsequenzen zu ziehen, gerne auch in Zusammenarbeit mit Ihren internen Kräften (z. B. Ihrer Revision oder dem Compliance Officer). Eine Aufklärung in Eigenregie wird von den jeweiligen Ermittlungsbehörden gerne gesehen, da sie eigene behördliche Untersuchungen ersparen können und damit den Aufwand für eine Behörde reduzieren können. Sie werden daher in der Praxis straf- und bußgeldmindernd berücksichtigt.
Unser KOOPERATIONSPARTNER, die CDV Consulting GmbH, stellt Ihnen gerne einen externen Datenschutzbeauftragten bereit, führt bei Ihnen Datenschutzaudits durch und unterstützt Sie mit E-Learnings u.a. zu Datenschutz und Compliance. Auch die Übernahme der Funktion des externen Compliance-Officers sowie die Einrichtung und der Betrieb eines funktionsfähigen „Whistleblowing"-Systems durch unseren Kooperationspartner sind möglich.