E-Mail Verschlüsselung

Rechtsanwälte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sämtliche Umstände, die Gegenstand des Mandates sind, dürfen nicht sorgfaltswidrig bzw. durch billigendes Inkaufnehmen so zur Kenntnis eines Dritten gelangen, dass Rückschlüsse auf den Mandanten gezogen werden können.

Als Rechtsanwaltskanzlei gehen wir daher mit den Daten unserer Mandanten sorgfältig und verantwortungsvoll um. Dazu gehört, dass wir bei unseren E-Mails durchgehend eine Transortverschlüsselung einsetzen.

Sollen per E-Mail „besonders schützenswerte Daten“ übermittelt werden, bestehen höhere Anforderungen. Wir bieten daher mithilfe unseres IT-Dienstleisters, der Firma Grothe IT, zusätzlich zur Transportverschlüsselung zwei weitere Möglichkeiten zur Verschlüsselung mit deutlichem höherem Schutz an:

  1. Verwendung eines persönlichen Zertifikats (S/MIME).
  2. E-Mail-Versand über unseren Websafe.

E-Mails, die unverschlüsselt versendet werden, können von unberechtigten Dritten mit relativ geringem technischem Aufwand (bildlich gesprochen: wie eine Postkarte) gelesen werden. Daher entspricht die Verschlüsselung des E-Mail-Verkehrs zum Schutz Ihrer Daten und zur Wahrung des Mandatsgeheimnisses im Wesentlichen Ihrem eigenen Interesse.

 

Zu 1. S/MIME:

Unsere E-Mails werden stets mit einem S/MIME-Zertifikat signiert. Sie erhalten unseren öffentlichen Schlüssel automatisch beim ersten E-Mail-Kontakt. Wenn auch Sie über ein S/MIME-Zertifikat verfügen und uns Ihr öffentlicher Schlüssel vorliegt (der Austausch der Schlüssel erfolgt automatisch), können wir mithilfe dessen die gesamte Kommunikation mit Ihnen verschlüsseln. Sofern Sie also über ein S/MIME-Zertifikat verfügen, besteht Ihrerseits kein weiterer Handlungsbedarf.

Zu 2. Websafe

Alternativ stellen wir den Websafe zur Verfügung. Mit ihm lässt sich die Verschlüsselung der E-Mail-Kommunikation auch dann durchführen, wenn der Empfänger eigentlich keine verschlüsselten Mails annehmen kann. Unsere E-Mails werden für Sie dann in einem von uns angelegten Postfach vorgehalten. Beim ersten Zugriff auf dieses Postfach vergeben Sie sich ein persönliches Kennwort. Hierzu benötigen Sie einmalig eine Initial-PIN, die Sie von uns telefonisch erhalten. Das von Ihnen zu vergebende Kennwort muss die bei der Registrierung angegebenen Voraussetzungen erfüllen (mindestens acht Zeichen lang und drei Zeichenkategorien – Kleinbuchstaben/Großbuchstaben/Ziffern/Symbole –).

Bei Eingang einer neuen Nachricht im Websafe werden Sie in einer Info-E-Mail hierüber informiert.

Sie können hier unser Datenblatt herunterladen und uns durch Rücksendung mitteilen, wie wir mit Ihnen korrespondieren dürfen. Sollten noch Fragen offen sein, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie telefonisch oder unter datenschutz@mmv-recht.de.