Der Geschäftspartner in der Krise - Risiken erkennen, Fehler vermeiden

28. September 2021, 14 bis 17 Uhr an unserem Standort in Mainz und als Webseminar

Der weitere Verlauf der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf das Wirtschaftsleben sind ungewiss. Viele Experten rechnen mit einer Zunahme der Insolvenzzahlen ab dem zweiten Halbjahr 2021. Mit dieser Entwicklung einher geht ein erhöhtes Risiko, dass auch Ihre Geschäftspartner in eine wirtschaftliche Krise geraten, die bis hin zur Insolvenz gehen kann. Dies kann nicht nur dazu führen, dass Ihnen Kunden oder Lieferanten verloren gehen. Darüber hinaus besteht für Ihr Unternehmen das Risiko von Forderungsausfällen und noch weitergehend die Gefahr, bereits erhaltene Leistungen im Rahmen der Insolvenzanfechtung zurückgewähren zu müssen.

In unserer Veranstaltung informieren wir Sie darüber,

  • wie ein gutes Forderungsmanagement aussieht
  • wie Sie wirtschaftliche Schwierigkeiten Ihrer Geschäftspartner frühzeitig erkennen
  • welche Möglichkeiten es gibt, Forderungsausfälle zu vermeiden
  • wann Insolvenzanfechtung droht und welche Reaktionsmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen
  • wie Sie Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren erfolgreich durchsetzen
  • unter welchen Voraussetzungen Sie unlautere Geschäftspartner für Zahlungsausfälle persönlich zur Verantwortung ziehen können

Agenda:

1. 1x1 des guten Forderungsmanagements

2. Wirtschaftliche Schwierigkeiten des Geschäftspartners rechtzeitig erkennen

3. Welche Risiken sind für Sie mit der Insolvenz Ihres Geschäftspartners verbunden?

4. Fehler vermeiden:

  • - Bei Anbahnung der Geschäftsbeziehung und bei der Vertragsgestaltung
  • - Beim Forderungsmanagement
  • - Nach Eintritt der Krise des Geschäftspartners
  • - Im insolvenzverfahren des Geschäftspartners

Im Anschluss an die Vorträge ist bei einem Imbiss Zeit zum Austausch und Kennenlernen.

Referenten:

Dr. Arne Löser, Geschäftsführender Partner und Fachanwalt für Insolvenzrecht

Stephan Spies, Partner und Fachanwalt für Insolvenzrecht

Hygienemaßnahmen:
Ebenfalls bitten wir um Beachtung der Hygienemaßnahmen, bitte bringen Sie einen Mund-Nasen-Schutz mit, dieser ist in den Kanzleiräumen bis zum Platz zu tragen. Weiterhin gilt das Motto "Getestet, Geimpft, Genesen“. Zur Teilnahme an der Veranstaltung ist die Vorlage einer Bescheinigung eines negativen Testergebnisses (nicht älter als 24h) oder eines Nachweises für die Entbindung von der Testpflicht notwendig.