Kurzarbeitergeld auch für Geschäftsführer
Das Sozialgericht Speyer hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens entschieden, dass grundsätzlich auch für den Geschäftsführer einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft („UG“) Kurzarbeitergeld gewährt werden kann. Dies gilt freilich nur dann, wenn der Geschäftsführer in einem die Beitragspflicht begründenden Beschäftigungsverhältnis zur Gesellschaft steht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Für den Geschäftsführer einer GmbH kann nichts Anderes gelten.
Dr. Arne Löser, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Koblenz