Online-Gründung einer GmbH oder UG
Seit dem 01.08.2022 ist es möglich, eine GmbH oder eine UG online zu gründen. Ein Notarbesuch ist hierzu nicht mehr erforderlich.
Nach der neuen Regelung des § 2 Abs. 3 Satz 1 und 2 GmbHG kann die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages bei der Bargründung alternativ zur Präsenzbeurkundung vollständig mittels Videokommunikation erfolgen. Für die Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages genügen die qualifizierten elektronischen Signaturen der mittels Videokommunikation an der Beurkundung teilnehmenden Gesellschafter. Auch die notarielle Beglaubigung der nach § 7 Abs. 1 GmbH notwendigen Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister kann nach dem neuen § 12 Abs. 1 Satz 2 HGB online mittels Videokommunikation erledigt werden.
Als notwendige Hardware benötigen Gründer für die Online-Gründung lediglich einen Laptop mit Kamera, ein Smartphone und ein geeignetes Ausweisdokument wie etwa einen Personalausweis mit eID. Zur notwendigen Überprüfung der Personendaten durch den Notar ist der Download der „Notar-App“ notwendig, mit der der Chip des Ausweisdokuments ausgelesen wird. Die Online-Beurkundung findet in einer Videokonferenz über ein besonders gesichertes, von der Bundesnotarkammer betriebenes Videokommunikationssystem statt.
Die Regelung zur Online-Gründung wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtline (DiRUG) vom 05.07.2021 eingeführt. Die Online-Gründung ist zunächst auf die Bargründung beschränkt. Nach dem Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften (DiREG) v. 15.7.2022 wird die Möglichkeit der Online-Gründung erst mit Wirkung zum 01.08.2023 auf Gründungen mit ausschließlicher oder teilweiser Sacheinlage erweitert.
Durch die neue Möglichkeit, eine GmbH oder UG online zu gründen, wird der Gründungsprozess flexibler, vereinfacht und beschleunigt. Das neue Online-Beurkundungsverfahren dürfte daher insbesondere für Gründer von Start-ups interessant sein. Nicht nur die Gründung der unternehmenstragenden GmbH, sondern auch die gegebenenfalls kurzfristig gewünschte Gründung einer UG als Gründervehikel werden durch die Möglichkeit der Online-Gründung erleichtert.
Dr. Johannes Weiland, Rechtsanwalt