Seminar für Ärzte
5. Juni 2019 um 14:30 Uhr.
In fast keinem Bereich werden so umfassend personenbezogene Daten verarbeitet wie im Gesundheitswesen. Gerade Gesundheitsdaten sind nach der Datenschutzgrundverordnung sowie dem Bundesdatenschutzgesetz besonders geschützt. Welche datenschutzrechtlichen Informationspflichten bestehen gegenüber Patienten? Wann dürfen Gesundheitsdaten in welcher Form übermittelt werden? Was gilt bei der Auftragsverarbeitung? Wie erfolgt die Umsetzung des Patientendatenschutzes in der Arztpraxis und im Krankenhaus?
Neben den Fragestellungen, die das Datenschutzrecht mit sich bringt, ist die Aufklärungspflicht des Patienten zwar allgemein anerkannt, jedoch in der täglichen Praxis mit den rechtlichen Anforderungen an Umfang und Form dem Arzt oft unklar. So werden Patienten häufig nicht korrekt aufgeklärt. Problematisch wird die Frage einer ordnungsgemäßen Aufklärung immer dann, wenn es nach einer ärztlichen Behandlung zum Haftungsprozess kommt.
Unser Seminar will niedergelassene Ärzte und auch Krankenhausärzte über die Entwicklungen seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung und über die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung zur ordnungsgemäßen Aufklärung informieren. Ziel ist es, Sie für die angesprochenen Themen und Probleme zu sensibilisieren. Zugleich wollen wir Ihnen aber auch hilfreiche Handlungsempfehlungen geben, damit Sie auch künftig angstfrei Ihrer ärztlichen Tätigkeit nachgehen können.