Update EEG 2023: Bundeskabinett beschließt Solarpaket 1
In seiner Sitzung vom 16.08.2023 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das sog. "Solarpaket 1" beschlossen und damit die Voraussetzungen für einen beschleunigten Ausbau der Eneuerbaren Energien, vorrangig in Bezug auf den Bau und den Betrieb von Photovoltaikanlagen geschaffen.
Im Bereich von PV-Anlagen auf Dächern und an Gebäuden soll das Ziel eines beschleunigten Ausbau durch die Einführung vereinfachter Verfahren sowie damit einhergehend einem Bürokratieabbau erreicht werden. Hierzu vorgesehen ist z.B. eine Entbürokratisierung bei sog. "Balkonanlagen" durch Meldevereinfachungen, die Einführung einer sog. Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung, weitere Vereinfachungen im Bereich von Mieterstrommodellen, die Ausweitung eines vereinfachten Netzanschlussverfahrens auf Anlagen bis 30 KW sowie die Vereinfachung der Dirketvermarktung bezogen auf Anlagen bis 25 KW. Weitere Vereinfachungen betreffen die Bereiche der Erschließung von Gebäuden im Außenbereich und das sog. Repowering von Bestandsanlagen.
Zudem enthält das Solarpaket 1 umfassende Regelungen in Bezug auf einen beschleunigten Ausbau von PV-Freiflächenanlagen (Anhebung der Höchstwerte für Sonder-PV-Anlagen wie Agri-PV, Floating, etc., Ausweitung der Flächenkulisse, Extensivierung von Agri-PV, etc.). Von besonderer Bedeutung ist die Neuregelung in § 11a und 11b des EEG, die zu Gunsten von EEG-Anlagen (also auch Windkraft, etc.) künftig ein Recht auf Verlegung von Anschlussleitungen auf (fremden) Grundstücken vorsehen und damit erheblich zu einer Beschleunigung des Ausbaus von EEG-Anlagen führen dürfte.
Gerne beraten wir Sie zu den Neuerungen des Solarpakets und zu den sonstigen Neuerungen des EEG 2023 im Detail, sei es in Bezug auf Dach-, Freiflächen oder auch bezogen auf ein Repowering von Bestandsanlagen.
Konstantin Sassen, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Miet- und WEG-Recht