Update VOB und Bauvertragsrecht
Was Sie für die Praxis beachten müssen!
Seit dem 01.01.2018 gilt das neue Bauvertragsrecht. Daneben gilt die VOB unverändert fort und findet auch weiterhin in der Praxis vorrangig Anwendung. Die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung sowohl zum BGB- wie auch zum VOB-Bauvertrag ist sicherlich eine der wesentlichen Voraussetzungen für den Projekterfolg.
Wir geben Ihnen einen Überblick über wichtige neue Entscheidungen rund um den Bauvertrag, insbesondere zu den Themen Vertragsschluss, Baustofflieferungen, Abnahme, Mängelrechte, Vertragskündigung, Nachtragsvergütung und Sicherheiten.
Wie gewohnt möchten wir Ihnen die neuen Entwicklungen anschaulich anhand von Beispielsfällen vorstellen und mit nützlichen Hinweisen für Ihre tägliche Arbeit verbinden.
Ihre Referenten sind Dr. Thomas Brübach und Rudolf Krechel.
Mehr Informationen erhalten Sie bei: Daniela Funke 0261/88446-46 oder hier gehts direkt zum Anmeldeformular.