VOB/B und Bauvertragsrecht

IHK-Akademie

Seit dem 1.1.2018 gilt das neue Bauvertragsrecht. Daneben gilt die VOB unverändert fort und findet auch weiterhin in der Praxis vorrangig Anwendung. Die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung sowohl zum BGB- wie auch zum VOB-Bauvertrag ist sicherlich eine der wesentlichen Voraussetzungen für den Projekterfolg. Sie erhalten einen Überblick über wichtige neue Entscheidungen rund um den Bauvertrag, insbesondere zu den Themen:

- Lieferung von Baustoffen

- Abnahme

- Mängelrechte vor und nach Abnahme

- Kündigung

- Nachtragsvergütung

- Sicherheiten

Ihre Referenten sind: Dr. Thomas Brübach und Rudolf Krechel

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