Beweiserleichterungen bei Befunderhebungspflichtverletzung
Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Erhebung und Sicherung medizinischer Befunde und zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Befundträger lässt im Wege der Beweiserleichterung für den Patienten zwar auf ein reaktionspflichtiges positives Befundergebnis schließen. Dies ist nach einer nun veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22.10.2019 (VI ZR 71/17) jedoch nur dann der Fall, wenn ein solches Ergebnis hinreichend wahrscheinlich ist. Es geht zu weit, als Folge der Unterlassung medizinisch gebotener Befunderhebung oder Befundsicherung unabhängig von der hinreichenden Wahrscheinlichkeit des Befundergebnisses eine Vermutung dahingehend anzunehmen, dass zugunsten des Patienten der von diesem vorgetragene Sachverhalt für den Befund als bestätigt gilt, so er erkennende Senat.
Kristina Orth, Fachanwältin für Medizinrecht, Fachanwältin für Versicherungsrecht