Georg Moesta beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz
Wir freuen uns, mitteilen zu dürfen, dass unser geschäftsführender Partner Georg Moesta (*1963) vom Landtag am 31.01.2019 zum ordentlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz gewählt wurde.
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ist das höchste Gericht des Landes Rheinland-Pfalz. Neben dem Landtag und der Landesregierung ist es ein gleichberechtigtes Verfassungsorgan. Seine Aufgabe ist die Überwachung aller Tätigkeiten der öffentlichen Gewalt auf Einhaltung der rheinland-pfälzischen Verfassung.
Georg Moesta qualifiziert sich für die an ihn herangetragene Aufgabe durch seine Tätigkeit als wirtschaftsrechtlich beratender Rechtsanwalt (seit 1991) sowie durch seine Erfahrungen in vielen kommunalpolitischen Mandaten wie auch in diversen Stiftungen. Er nimmt seit fast 35 Jahren unterschiedliche Funktionen in privaten und öffentlichen Bereichen wahr, bei denen er Verantwortung für die Region und das Gemeinwohl übernehmen durfte. Ihm war und ist hierbei in erheblichem Umfang ein Mitgestalten des allgemeinen öffentlichen Lebensumfeldes möglich.
All diese (Ehren-)Ämter übt er mit Fleiß und Gewissenhaftigkeit aus. Georg Moesta hat verstanden, dass im Gemeinwesen anständiges Handeln Grundlage eines erfolgreichen Miteinander ist und letztlich immer etwas Größerem dient.