LG Magdeburg: Vertrieb rezeptfreier, apothekenpflichtiger Medikamente über Amazon
Das Landgericht Magdeburg hat mit Urteil vom 18.01.2019 (Az. 36 O 48/18) entschieden, dass der Verkauf von rezeptfreien, apothekenpflichtigen Medikamenten über die Plattform „amazon.de“ für einen Apotheker keine unlautere geschäftliche Handlung nach § 3 UWG darstellt. In der Sache hatte ein Apotheker als Mitbewerber einen anderen Apotheker, der als Marktplatz-Verkäufer rezeptfreie und apothekenpflichtige Medikamente über die Handelsplattform amazon.de unter dem Namen seiner Apotheke anbietet, verklagt zu unterlassen, die Medikamente über Amazon anzubieten. Der Verkauf und Versand der Medikamente erfolgen dabei nicht über Amazon, sondern über die Apotheke.
Die Klage blieb erfolglos, denn das Landgericht Magdeburg hat in diesem von dem Apotheker gewählten Vertriebsweg keinen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften gesehen. Da grundsätzlich auch „Internetapotheken“ erlaubt seien, dürfe ein Apotheker als Vertriebsweg auch den über eine Handelsplattform wie Amazon wählen, denn die Handelsplattform vermittle auch lediglich den Zugang zum Angebot des Beklagten, so die erkennende Kammer. An der pharmazeutischen Tätigkeit sei die Handelsplattform indes nicht beteiligt, da Verkauf und Versand allein durch den Beklagten erfolgen. Vor diesem Hintergrund wies das Landgericht die Klage ab.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Kristina Orth, Fachanwältin für Medizinrecht, Fachanwältin für Versicherungsrecht