Verwendung der Bezeichnung „Partners“ in der Firma einer GmbH
Den Zusatz „Partnerschaft“ oder „Partner“ dürfen nur Gesellschaften im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartGG) führen. Mitglieder solcher Gesellschaften können nur natürliche Personen sein, die außerdem Angehörige bestimmter Freier Berufe sein müssen.
Das Kammergericht (Oberlandesgericht des Bundeslandes Berlin) hat vor kurzem entschieden, dass die Verwendung der Firma „P… Capital Partners GmbH“ unzulässig ist (Az. 22 W 57/18). Es bestehe eine Verwechslungsgefahr mit einer Partnerschaftsgesellschaft. Daran ändere auch der Rechtsformzusatz „GmbH“ nichts. Das Argument des Unternehmens, dass es sich nur um eine reine Werbebotschaft handele, hat den Senat nicht überzeugt.
Das Oberlandesgericht München hat in der Vergangenheit großzügiger entschieden. Dieses Gericht hat zwar die Verwendung von „partners“ als Bestandteil der Firma einer GmbH & Co. KG ebenfalls als unzulässig erachtet. Es hat aber in derselben Entscheidung die Verwendung des Firmenbestandteils „Großverbraucher-Partner“ als noch zulässige Wortverbindung eingestuft (Az. 31 Wx 89/06).
Die strengere Linie des Kammergerichts überzeugt. Der Rechtsverkehr ist auf eindeutige und klare Rechtsformzusätze angewiesen. Jedermann muss einfach und sicher erkennen können, was für eine Gesellschaft er vor sich hat. Für die Marketingbotschaft: „Wir sind Ihr Partner“ gibt es genügend Raum außerhalb der handelsrechtlichen Geschäftsbezeichnung.
Sascha Unger, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Erbrecht, Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)