Umsatzsteuer und Urnenbeisetzung unter Bäumen
Die Einräumung von Liegerechten (Nutzungsrechte zur Beisetzung der Asche) zur Einbringung von Urnen kann als Grundstücksvermietung von der Umsatzsteuer befreit sein (§ 4 Nr. 12 Buchst. a UStG).
In seinem jetzt veröffentlichten Urteil vom 21.06.2017 (Aktenzeichen V R 3/17) bejahte der Bundesfinanzhof die Steuerfreiheit, weil der Kläger geographisch eingemessene, räumlich abgrenzbare und mit einer Nummerierung individualisierte Parzellen überlassen hatte. Zudem war eine Nutzung durch Dritte während der Nutzungszeit ausgeschlossen.
Ein weiteres Verfahren wies der Bundesfinanzhof mit Urteil vom gleichen Tag zur weiteren Sachaufklärung an das Finanzgericht zurück (Aktenzeichen V R 4/17). Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht muss nun klären, ob dem Kunden lediglich das Recht zur Beisetzung einer Urne im Wurzelbereich eines bestimmten Baums eingeräumt wurde oder ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche überlassen wurde.
Im Hinblick auf die Frage der Umsatzsteuerbefreiung lohnt sich daher eine Überprüfung entsprechender Verträge.
Pia Schlösser, Fachanwältin für Steuerrecht, Steuerberaterin