Anlassloser Einsatz eines Keyloggers zur Überwachung des Dienst-PCs unzulässig
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 – klargestellt, dass eine „ins Blaue hinein“ veranlasste Maßnahme des Arbeitgebers zur Überwachung der Nutzung des Dienst-PCs unverhältnismäßig ist. So dürfen die durch einen Keylogger gewonnenen Erkenntnisse über die Privattätigkeiten des Klägers in einem gerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden, soweit der Arbeitgeber beim Einsatz der Software keinen auf Tatsachen beruhenden Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung hatte.
Felix Nietsch LL.M., Fachanwalt für Arbeitsrecht