Hinweispflicht des Steuerberaters bei Insolvenzreife - BGH verschärft Haftung
Bislang traf den Steuerberater nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen eines allgemeinen steuerrechtlichen Mandats keine Pflicht, auf möglicherweise bestehende Insolvenzgründe hinzuweisen, und zwar selbst dann nicht, wenn entsprechende Anhaltspunkte offenkundig waren.
Die Rechtsprechungsänderung dürfte weitreichende Auswirkungen auf die Betreuung von Mandanten haben, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden.
Dr. Arne Löser, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht