Beraterfrühstück: Update Steuerberaterhaftung bei Insolvenzreife des Mandanten
Mit Urteil vom 26.01.2017 - IX ZR 285/14 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der mit der Erstellung eines Jahresabschlusses beauftragte Steuerberater einer GmbH auf mögliche Insolvenzgründe und eine sich hieraus ergebende Prüfungspflicht des Geschäftsführers hinzuweisen hat, wenn Anhaltspunkte für eine Insolvenzreife offenkundig sind und der Steuerberater annehmen muss, dass dem Geschäftsführer die mögliche Insolvenzreife nicht bewusst ist.
Anknüpfend an unsere Veranstaltung vom 10. Mai 2017 stellen wir die aktuellen Entwicklungen zu diesem Thema dar. Im Mittelpunkt stehen zum einen die in Rechtsprechung und Literatur diskutierten Strategien zur Haftungsvermeidung sowie deren Bewertung. Zum anderen erläutern wir die Anforderungen an die vom Bundesgerichtshof geforderte explizite Fortführungsprognose. Abschließend befassen wir uns mit den verschiedenen Sanierungswegen im und außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Wir geben einen Überblick zum Stand des Vorhabens der Europäischen Union, eine Richtlinie für einen präventiven Restrukturierungsrahmen zu entwickeln, und erläutern deren Auswirkungen auf die zukünftige Sanierungspraxis.
Ihre Referenten sind: Dr. Arne Löser und Georg Brenner
Mehr Informationen erhalten Sie bei: Daniela Funke 0261/88446-46 oder hier gehts direkt zum Anmeldeformular.