Die Abnahme im Bauvertrag nach VOB und BGB - Aktuelle Entwicklungen -
Nicht ohne Grund wird die Abnahme als „Dreh- und Angelpunkt“ des Bauvertrages bezeichnet. Sie ist von immenser Bedeutung für Fragen der Fälligkeit der Vergütung, der Wahl der Mängelansprüche, Gefahrtragung, Verjährung u. v. m.
Der rechtssichere Umgang mit den Themen rund um die Abnahme erfordert fundierte Kenntnis der relevanten Regelungen in der VOB und dem BGB, auch unter Berücksichtigung des neuen Bauvertragsrechts. Dieser hilft, kostenintensive Streitigkeiten oder Verzögerungen zu vermeiden bzw. eine schnelle Lösung zu finden.
Wir geben Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Vorschriften zur Abnahme und stellen Ihnen diese wie gewohnt anschaulich anhand von Beispielsfällen vor, verbunden mit nützlichen Hinweisen für Ihre tägliche Arbeit.
Ihre Referenten sind Dr. Thomas Brübach und Rudolf Krechel