Lebzeitige Übertragung - wer erbt was und wann?
Das erwartet Sie in unserem Online-Vortrag in Kooperation mit der Rhein-Zeitung:
Niemand denkt gerne an das eigene Lebensende, aber gerade dann, wenn es Werte zu vererben gibt, sollte man genau das tun. Um Konflikte zu vermeiden, hat jeder das Recht, seinen letzten Willen in Form eines Testamentes kundzutun, mit dem Erbe vermacht man aber zuweilen gleich auch eine nicht unerhebliche Steuerlast. Um diese zu vermindern oder gar ganz zu vermeiden, besteht die Möglichkeit schon zu Lebzeiten aktiv zu werden. Die sogenannte „Lebzeitige Übertragung“ von Eigentum und Werten ist nichts anderes als eine vorweggenommene Erbfolge, die präzise, berechenbar und unter Beachtung von Freibeträgen wiederholbar gestaltet werden kann.
Was steckt hinter diesem etwas sperrig klingenden Begriff und welche Werte können so übertragen werden? Welche Voraussetzungen gibt es und wo sind die Grenzen dieser Möglichkeit?
Termin: 20.01.2022 von 18:00 bis 19:30 Uhr, Hier geht es zur Anmeldung.
Georg Moesta , Fachanwalt für Erbrecht, Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT), Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz
Sascha Unger, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)