Unternehmen im Fadenkreuz der Justiz
Der Arbeitsmarkt wird zunehmend gesetzlich reglementiert. Derzeit im Fokus stehen die Überwachung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Aus etwaigen Gesetzesverstößen können sich für Unternehmen erhebliche ökonomische Belastungen ergeben. In Frage steht in einem solchen Fall auch regelmäßig, ob bzw. in welchem Umfang die Geschäftsleitung hierfür in Haftung genommen werden kann. Häufig sind zudem Ermittlungen von Zoll, Steuerfahndung oder Staatsanwaltschaft, wobei Unternehmen sowie deren verantwortliche Mitarbeiter mit Durchsuchungen und Beschlagnahmen überzogen werden. Sich in einer solchen Situation angemessen zu verhalten, ist elementar für die Interessen des Unternehmens und die eigenen des persönlich Betroffenen. Auch nachfolgende Verurteilungen wegen begangener Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten von Unternehmensmitarbeitern sind nicht selten. Dies kann wiederum zu einer Eintragung in das neue Wettbewerbsregister und den möglichen Ausschluss des Unternehmens von öffentlichen Aufträgen führen. Im wohlverstandenen Unternehmensinteresse ist nicht zuletzt, all diese kaum kalkulierbaren wirtschaftlichen Risiken mit Hilfe der Vereinbarung sachgerechter Versicherungsleistungen zu mindern oder auszuschließen.
Unser Seminar wendet sich daher an sämtliche verantwortliche Unternehmensmitarbeiter. Wir beleuchten dabei zum einen in kompakter Form die aktuelle Gesetzeslage. Vor allen Dingen geben wir Ihnen aber praktische Handlungsanleitungen mit auf den Weg, so dass schon im Vorfeld nachteilige Konsequenzen für das Unternehmen minimiert werden können und Sie auch auf den Ernstfall einer Durchsuchung vorbereitet sind.
Ihre Referenten sind: Dr. Heike Thomas-Blex, Sascha Unger, Kristina Orth und Dr. André Neumann.
Mehr Informationen erhalten Sie bei: Daniela Funke 0261/88446-46 oder hier gehts direkt zum Anmeldeformular.