Grundkurs Steuerstrafrecht für Berater
Mit nicht abnehmender Intensität versuchen der Gesetzgeber und die Finanzverwaltung, die Komplexität des Wirtschaftslebens auch in steuerlicher Hinsicht zu durchdringen. Die Steuergesetze sowie Anwendungserlasse führen dabei zu Regelungen, welche selbst für hierauf spezialisierte Fachleute in ihren Einzelheiten nur schwer zu erfassen sind. Ein Ergebnis dieser Entwicklung ist, dass die Grenze zwischen der rechtlich erlaubten Gestaltung steuerlich relevanter Sachverhalte und einer strafbaren Steuergestaltung immer weniger eindeutig zu bestimmen ist. Hinzu treten kaum einschätzbare Strafbarkeitsrisiken infolge technischer sowie sonstiger Innovationen. Zudem wird die Verfolgung von Steuerstraftaten, flankiert von einer deutlichen Verschärfung des Steuerstrafrechtes und der personellen, sachlichen sowie wirtschaftlichen Aufstockung der Steuerfahndungsbehörden, immer mehr als vordringliches staatliches Anliegen kommuniziert. Konnte der steuerliche Berater so vor Jahren eine strafrechtlich relevante Steuerverfehlung seines Mandanten noch meist einvernehmlich mit der Finanzbehörde aus der Welt schaffen, wird dies heutzutage oft nicht mehr gelingen.
Grundkenntnisse des Steuerstrafverfahrens sowie des materiellen Steuerstrafrechtes sind für den Steuerberater daher ein notwendiges Rüstzeug, um in einem gegen seinen Mandanten geführten Steuerstrafverfahren sachgerecht agieren zu können. Unser Seminar will Ihnen dieses Basiswissen nahebringen. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf den strukturellen Unterschieden zwischen dem Besteuerungsverfahren und dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Die dabei gewählten Schwerpunkte sollen Sie zum einen für diese besondere Materie sensibilisieren, Ihnen aber zugleich praxisrelevante Handlungsempfehlungen mit auf den Weg geben.
Dr. André Neumann als Ihr Referent.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Daniela Funke, 0261 88446-46.
9:00 Uhr Frühstück
9:30 bis 11:00 Uhr Vortrag
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