Vergaberecht in Forschung und Lehre
Martin Schumm LL.M. als Referent beim Behörden-Spiegel
Als öffentliche Auftraggeber sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Kliniken dem nationalen und europäischen Vergaberecht unterworfen. Auch Zuwendungsempfänger sind an die strengen Vorgaben des Vergabe- und Zuwendungsrechts gebunden. Sie alle müssen die Bedürfnisse der Forschenden und Lehrenden mit dem Vergaberecht in Einklang bringen.
Das Vergaberecht entwickelt sich ständig weiter. Urteile und Erkenntnisse aus der Rechtsprechung müssen in den Ausschreibungsprozess eingebunden werden. Denn selbst kleine Fehler im Ausschreibungsverfahren können schlimmstenfalls zur Rückforderung von Fördermitteln führen.
Dieser Herausforderung widmet sich das Seminar und hat zum Ziel, bestehende Flexibilitäten bei der Vergabe von Leistungen in diesem Bereich aufzeigen und mögliche Ausnahmeregelungen zu erläutern. Darüber hinaus beleuchtet der Referent die Schnittstelle zwischen Vergabe- und Zuwendungsrecht und erklärt die „schweren Vergabefehler“, bei denen die Rückzahlung von Fördermitteln droht.