Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz und seine Gemeinden als kommunale Waldbesitzer auf Zahlung von Schadensersatz i.H.v. über 120 Mio. € erfolgreich abgewehrt
Das Landgericht Mainz hat mit seinem Anfang Oktober verkündeten Urteil die Schadensersatzklage der Sägewerkindustrie und des von dieser eingeschalteten Prozessfinanzierers wegen des Vorwurfs eines unzulässigen Holzvermarktungskartells in Rheinland-Pfalz abgewiesen. Unserer beiden Kollegen RA Georg Brenner (Zivilrecht) und RA Dr. Andreas Dazert (Öffentliches Recht/Verwaltungsrecht) hatten auf Bitte des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz die betroffenen rheinland-pfälzischen Kommunen in dieser umfangreichen und intensiv geführten Auseinandersetzung vertreten. Das Land hatte insgesamt 1094 rheinland-pfälzischen Kommunen als kommunale Waldbesitzer den Streit verkündet. Stellvertretend für diese traten die Stadt Ingelheim und die verbandsgemeindefreie Gemeinde Morbach dem Rechtsstreit bei und unterstützen das Land erfolgreich bei der Klageabwehr.
Das Landgericht hat nicht nur die Wirksamkeit der Geltendmachung des Schadensersatzanspruches durch den klagenden Prozessfinanzierer verneint und eine unzureichende Schadensdarlegung durch die Klägerseite festgestellt, sondern insbesondere auch hervorgehoben, dass die gemeinsame Holzvermarktung von Land und Kommunen in der Vergangenheit im Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz gerade gesetzlich vorgegeben war und es infolge dessen schon an einem schuldhaften Verhalten der bei der Vermarktung Handelnden fehle. Schließlich hat es einen Amtshaftungsanspruch wegen Schaffens einer rechtswidrigen gesetzlichen Grundlage im Landeswaldgesetz abgelehnt.
Mit diesem erstinstanzlichen Urteil ist ein erhebliches finanzielles Risiko für das Land und die betroffenen rheinland-pfälzischen Kommunen erfolgreich abgewendet worden. Nach der Schadensersatzklage der RWE wegen der rechtswidrigen Genehmigungserteilung für das Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich handelt es sich vorliegend um den höchsten jemals gegen das Land geltend gemachten Schadensersatz.
Wir gehen davon, dass die von uns vorgebrachten Rechtsargumente dazu geeignet sind, den Bestand des Urteils auch im Falle der Überprüfung in der Berufungsinstanz zu gewährleisten.
Rechtsanwälte Dr. Andreas Dazert und Georg Brenner