Whistleblower erhalten rechtlichen Schutz
Herausforderungen für Unternehmen und Organisationen
Für Unternehmen, öffentliche Institutionen und Behörden ab 50 Mitarbeitern zieht das Gesetz weitreichende Konsequenzen mit sich. Sie werden unter anderem verpflichtet, interne Meldestellen für vertrauliche Hinweise auf Regelverstöße zu errichten. Bei Nichterrichtung drohen empfindliche Bußgelder.
Dr. Thomas Kehr stellt in einem rund 15-minütigen E-Learning-Video die rechtlichen Aspekte des Hinweisgeberschutzgesetzes vor und zeigt, welche Pflichten auf Unternehmen und Organisationen zukommen. Als Compliance-, Datenschutz und Gesellschaftsrechtsexperte berät Dr. Kehr Unternehmen unterschiedlicher
Art und Größe. Er erläutert: „Für kleinere und mittelständische Unternehmen macht es Sinn, die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes an einen externen Dienstleister mit juristischer Erfahrung zu übergeben. Dieser kann die rechtlichen Konsequenzen aus einer etwaigen Meldung einschätzen und aufzeigen sowie gesetzlich erforderliche Folgemaßnahmen ergreifen. Größere Konzerne, die über eine eigene Rechtsabteilung und über ein eigenes effektives Compliance Management System verfügen, können die geforderte Meldestelle auch hier andocken.“