Rechtsanwalt Klemens M. Hellmann LL.M. ist zertifizierter KI-Beauftragter („AI-Officer“)
Rechtsanwalt Klemens M. Hellmann LL.M. hat den zertifizierten Lehrgang „AI-Officer“ des Institute for AI-Literacy (IAL) als zertifizierter KI-Beauftragter / AI-Officer mit erfolgreicher Prüfung abgeschlossen. Mit Abschluss des mehrtägigen Ausbildungslehrgangs, welcher die Vorgaben der NIST, OECD und ISO 42001 berücksichtigt, hat er die Befähigung zur KI-Kompetenz gemäß Artikel 4 KI-Verordnung erworben, die er nunmehr in Schulungen und Seminaren weitervermitteln kann.
Gemäß Art. 4 KI-VO müssen die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen.
Dies erfolgt üblicherweise in der Vorermittlung von technischen Kenntnissen, Erfahrung, Ausbildung und Schulung der Personen im Unternehmen sowie des Kontextes, in dem das KI-System eingesetzt werden soll. Zudem sind die Personen(gruppen) zu berücksichtigen, die vom Einsatz des KI-Systems betroffen sind. Rechtsanwalt Hellmann stimmt die Inhalte auf den konkreten Bedarf im Unternehmen ab.
Des weiteren ermittelt er die Pflichten des Unternehmens, wenn es sich um einen Anbieter oder Betreiber eines KI-Systems handelt und arbeitet mit dem Dienstleister zusammen, welcher die KI im Unternehmen implementiert.
Darüber hinaus kann er – sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur KI-Kompetenz-Befähigung besteht – Nutzer von KI-Tools im Unternehmen, z.B. für den Einsatz von KI-Tools wie ChatGPT, CoPilot, Claude, Gemini oder Perplexity in rechtlicher Hinsicht schulen, insbesondere über die vom KI-Output betroffenen Rechte (v.a. Urheber-, Marken- und Designrechte sowie Persönlichkeitsrechte).
Bei konkretem Bedarf oder Interesse an den von Rechtsanwalt Hellmann angebotenen Leistungen, setzen Sie sich bitte mit seiner Assistentin, Viktoria Semuschkin, in Verbindung.