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Solarspitzen-Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht 

Am 24.02.2025 wurde das sog. Solarspitzen-Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, dessen Neuregelungen ab dem 25.02. 2025 für alle Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von 2 KW gelten. Für Neuanlagen entfällt danach bei negativen Strom- preisen ab dem 25.02.2025 u.a. eine EEG-Vergütung.

Die wesentlichen Neuerungen des Gesetzes in Bezug auf die Vergütung lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Entfall der EEG-Vergütung bei negativen Strompreise für Neuanlagen ab einer Anlagengröße von 2 KW verbunden mit einem Kompensationsmechanismus, der eine "Nachholung" der entgangen Einspeisevergütung nach Ablauf der 20-jährigen EEG- Förderdauer unter den nachfolgenden Voraussetzungen vorsieht:

Bei einer Anlagengröße bis 100 KW ist eine Ausstattung /  Nachrüstung mit einem intelligenten Messsystem erforderlich. Fehlt ein intelligentes Messsystem / Steuerungseinrichtung erfolgt bei Neuanlagen mit einer Leistung bis 25 KW zudem eine Drosselung der zulässigen Einspeiseleistung auf 60%. Gleiches gilt für Anlagen mit einer Leistung zwischen 25 und 100 KW, die freiwillig an der Direktvermarktung teilnehmen, ohne jedoch durch den Direktvermarkter / Netzbetreiber fernsteuerbar zu sein. Anlagen mit einer Größe ab 100 KW erfüllen diese Voraussetzung bereits durch die verpflichtende Teilnahme an der Direktvermarktung aufgrund der erforderlichen Steuer- und Regelbarkeit der Anlage.

Für Betreiber von Bestandanlagen besteht die Möglichkeit eines Wechsels zu den Neuregelungen verbunden mit einem finanziellen Anreiz in Form eines Aufschlages von 0,6 Cent/kWh auf die bereits bestehende EEG-Vergütung. 

Gerne beraten wir Sie zu den vergütungsrechtlichen Folgen, aber auch zu den Neuerungen des Solarspitzen-Gesetzes.

Kostantin Sassen, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Geschäftsführender Partner