Geistiges Eigentum braucht Schutz
In der "Wirtschaft" der Rhein-Zeitung von Rechtsanwalt Klemens M. Hellmann
Der Gewerbliche Rechtsschutz umfasst im Wesentlichen die Rechtsgebiete Marken-, Patent-, Geschäftsgeheimnisschutz-, Design- und Wettbewerbsrecht. Wenn man als mittelständisches Unternehmen kein böses Erwachen riskieren will, weil Dritte im Ausland das eigene Know-how schamlos anzapfen oder Produkte täuschend echt kopieren, muss man sich frühzeitig gegen Angriffe auf das geistige Eigentum (Intellectual Property, IP) rüsten. „Um überhaupt Rechte durchsetzen zu können, müssen diese Rechte erst mal gesichert bestehen. Unternehmen müssen sich deshalb vorab Gedanken machen, welche Märkte für sie wichtig sind, und dort die Schutzrechte registrieren“, sagt Rechtsanwalt Klemens M. Hellmann von der Koblenzer Kanzlei Martini Mogg Vogt. Oft werde gezielt danach geschaut, welche Unternehmen etwa in China oder Japan ihre Marke nicht angemeldet haben. Dann melden Dritte die Marke an, um sie selbst für Kopien zu nutzen oder an das Unternehmen für zum Teil teures Geld zu veräußern. ...
Quelle: WIRTSCHAFT – die regionale Wirtschaftszeitung der Rhein-Zeitung
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